Qualitätssicherung
Die Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung erfolgt über eine bestehende Zusatzversicherung (Alternativmedizin, Komplementärmedizin etc.).
Der Anteil der Kostenübernahme durch die Krankenkasse pro Behandlung ist unterschiedlich. In der Regel werden 70-90 % der Kosten übernommen. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Leistungen für die homöopathische Behandlung.
Therapeuten Anerkennung
- Erfahrungsmedizinisches Register EMR
- Qualitätslabel der Naturärzte Vereinigung der Schweiz SPAK
- Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA
Qualitätslabel
- ZSR-Nummer: H583660