Qualitätssicherung

Die Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung erfolgt über eine bestehende Zusatzversicherung (Alternativmedizin, Komplementärmedizin etc.).

Der Anteil der Kostenübernahme durch die Krankenkasse pro Behandlung ist unterschiedlich. In der Regel werden 70-90 % der Kosten übernommen. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Leistungen für die homöopathische Behandlung.

Therapeuten Anerkennung

  • Erfahrungsmedizinisches Register EMR
  • Qualitätslabel der Naturärzte Vereinigung der Schweiz SPAK
  • Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA

Qualitätslabel

  • ZSR-Nummer: H583660